Liebe Gäste, bitte beachten Sie folgende Regeln für den Besuch bei uns:
– Die generelle Abstandspflicht bleibt erhalten, ebenso die Maskenpflicht wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und in geschlossenen Räumen.
– Für den Innenbereich brauchen die Gäste einen 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet). Sie sind verpflichtet, den Nachweis zu kontrollieren.
o im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
o von einer Corona-Teststation vorgenommen oder überwacht werden.
o Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
o Bei Schülerin oder Schüler reicht die Vorlage des Schülerausweises.
o Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
– Dokumentation der Kontaktdaten der Gäste.
– Einen Nachweis und die Dokumentation braucht es nicht, wenn Essen oder Getränke nur abgeholt werden.
Ihre Familie Armbruster und Team
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Gerichtsstand: Oberndorf am Neckar